Verfahrensordnung
Die Meyer & Meyer Holding SE & Co. KG hat ein angemessenes Beschwerdeverfahren für sich und ihre Tochtergesellschaften eingerichtet, um Mitarbeitern und Dritten (z. B. Mitarbeiter von Zulieferern) die Meldung von Compliance-Verstößen (Gesetzesverstöße nach § 2 Hinweisgeberschutzgesetz, z. B. Straftaten, aber auch Ordnungswidrigkeiten, etwa Datenschutzverstöße, Arbeitszeit- oder Mindestlohnverstöße) sowie Hinweise zu menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken und Verletzungen (sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch in der Lieferkette) zu ermöglichen. Zur Erläuterung wird auf den Verhaltenscodex verwiesen.
Hinweisgebern stehen für die Abgabe einer Meldung unterschiedliche Kommunikationskanäle zur Verfügung, die sich aus der nachfolgenden Übersicht ergeben. Eingehende Hinweise werden den Hinweisgebern gegenüber bestätigt. Hinweise werden sodann den thematisch zuständigen Stellen im Unternehmen zur Behandlung übermittelt und geklärt. Erkannte Verstöße werden umgehend abgestellt.
Hinweisgebern wird Vertraulichkeit zugesichert, auf Wunsch auch Anonymität. Kosten entstehen dem Hinweisgeber dadurch nicht. Es besteht die Möglichkeit, die Hinweise mit dem Ombudsmann zu erörtern. Dieser ist unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird mindestens einmal im Jahr sowie anlassbezogen überprüft. Einen Überblick gibt die nachfolgende Übersicht.